Paradontitis
Das Problem an der Parodontitis ist, dass sie jahrelang oft unerkannt schleichend fortschreitet, erst dann machen sich Symptome bemerkbar. Diese Symptome sind Zahnfleischbluten, Zahnfleischrückgang, Lockerung der Zähne, Abzesse („Eiterbeulen“) an den Zähnen, Mundgeruch. Abzesse von Zähnen waren lt. Versicherungsstatistiken aus dem England des 19 Jahrhunderts die zweithäufigste Todesursache!
Neuere Studien zeigen, dass Parodontitis auch andere Erkrankungen beeinflussen kann, so ist bei schwerer Parodontitis das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle um 25% erhöht, es soll ein Risiko für Fehlgeburten bestehen, ein Hauptkeim der Parodontitis hat in neueren Studien im Tierversuch die typischen Plaques im Gehirn verursacht, die man bei Alzheimerpatienten findet.
Die Ursache sind Bakterien im Mund. Unter den ca. 350 verschiedenen Bakterienstämmen im Mund lösen einige Parodontitis aus, nicht alle Patienten reagieren aber gleich auf sie, es gibt eine genetisch bedingte Neigung zu dieser Erkrankung.
Die Bakterien verursachen die Zerstörung von Zahnfleisch und Knochen. Sie leben und ernähren sich von einem festen Belag auf der Wurzeloberfläche (Mikrofilm). Dieser Belag (sog. Konkremente) ist ähnlich wie Zahnstein, aber dunkel und viel härter. Durch diesen Belag kommen z.B. Antibiotika nicht an die Bakterien heran- die Gabe von Antibiotika in Tablettenform ohne weitere Behandlung hilft deswegen nicht gegen Parodontose.
Es gibt Faktoren, die Parodontitis massiv begünstigen, an erster Stelle steht dabei das Rauchen.
Die Parodontitis kann man u.A. klinisch durch Messung der Taschentiefen erkennen (eine Taschentiefe über 4 mm bedeutet eine Erkrankung), weiterhin erkennt man den Knochenabbau im Röntgenbild.
- Standardbehandlung der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)
Zum Anfang der Behandlung wird die Mundhygiene des Patienten bewertet und dann optimiert. Außerdem werden alle Beläge oberhalb des Zahnfleischs entfernt. Diese Maßnahmen werden von spezialisierten Prophylaxe-Fachkräften durchgeführt und sind kostenpflichtig (Professionelle Zahnreinigung- PZR). Eine Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung findet normalerweise nicht statt.
Je nach Schweregrad und Stand der Mundhygiene findet diese einmal, im Höchstfall dreimal statt.
Dann erfolgt die Erstbehandlung durch den Zahnarzt. Unter Anästhesie („Spritze“) werden die Wurzeloberflächen vom Mikrofilm bzw. von den harten Konkrementen befreit. Dies geschieht mit speziellen Instrumenten, die der Form der Wurzel der verschiedenen Zähne angepasst sind und die per Ultraschall und/oder von Hand bewegt werden. Die Behandlung erfolgt in mindestens zwei, manchmal auch vier Sitzungen. Diese Behandlung sollte innerhalb von 7 Tagen erfolgen, damit die Bakterien nicht von noch infizierten Bereichen auf die soeben gereinigten Bereiche wieder übersiedeln. Je nach Schweregrad kann diese Behandlung geschlossen (ohne Schnitt) bzw. offen (mit Schnitt) stattfinden.
- Weitere Möglichkeiten
Dazu gehören operative Verfahren wie z.B. die Gesteuerte Gewebe-Regeneration (GTR). Dabei werden in einer Operation die Beläge entfernt, der verloren gegangene Knochen mit künstlichen Knochenpräparaten ersetzt und dieser dann mit speziellen Folien (sog. Membranen) abgedeckt Photodynamische Verfahren können auch eingesetzt werden, dazu wird operativ auf der Wurzeloberfläche ein Gel aufgetragen, dass über Licht aktiviert ist und welches der Lage ist, Bakterien abzutöten.
Parodontitios kann nicht vollständig geheilt werden. Die Keime verschwinden nie vollständig.
Der Erfolg einer Behandlung ist an den Taschentiefen ablesbar- nach 3 Monaten sollten keine Taschentiefen über 4mm mehr vorhanden sein. Wichtig ist die Nachsorge, eine ständige Kontrolle der Mundhygiene und Unterstützung durch Entfernung von harten und weichen Belägen in der Professionellen Zahnreinigung ist die Bedingung für den dauerhaften Erfolg. Alle Maßnahmen werden scheitern, wenn der Patient nicht dauerhaft am Ball bleibt!