Was verursacht Parodontose?

Die Ursache sind Bakterien im Mund. Unter den ca. 350 verschiedenen Bakterienstämmen im Mund lösen einige Parodontose aus, nicht alle Patienten reagieren aber gleich auf sie, es gibt eine gewisse genetisch bedingte Neigung zu dieser Erkrankung (die kann man testen).
Die Bakterien verursachen die Zerstörung von Zahnfleisch und Knochen. Sie leben und ernähren sich von einem festen Belag auf der Wurzeloberfläche (Mikrofilm). Dieser Belag (sog. Konkremente) ist ähnlich wie Zahnstein, aber dunkel und viel härter. Durch diesen Belag kommen z.B. Antibiotika nicht an die Bakterien heran- die Gabe von Antibiotika in Tablettenform ohne weitere Behandlung hilft deswegen nicht gegen Parodontose.
Es gibt Faktoren, die Parodontose massiv begünstigen, an erster Stelle steht dabei das Rauchen.

Wie erkennt man Parodontose?

Neben den oben erwähnten sichtbaren Symptomen ist das wichtigste Erkennungsmerkmal die Tiefe der sog. Zahnfleischtasche, die mit einer stumpfen Sonde mit Millimetermarkierung gemessen wird. Als Tasche bezeichnet man den Spalt zwischen Zahn und Zahnfleisch. Bei gesundem Zahnhalteapparat liegt er bei max. 3mm. Alles, was eine Taschentiefe von 4 und mehr Millimetern aufweist, ist Parodontose, bei schweren Fällen kommen Taschentiefen zwischen 6 und sogar 11 mm vor. Ausserdem ist der Knochenabbau in Röntgenaufnahmen sichtbar. Die speziellen Bakterien kann man in Analysen nachweisen (kein Standard).

Wie behandelt man Parodontose?

1. Standardbehandlung der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)
An erster Stelle steht die Optimierung der Mundhygiene- die Bakterien ernähren sich ja vom Belag auf der Zahnoberfläche, der durch nicht entfernte Beläge ständig vergrößert wird. Zum Anfang der Behandlung wird die Mundhygiene des Patienten bewertet und dann optimiert. Ausserdem werden alle Beläge oberhalb des Zahnfleischs entfernt. Diese Maßnahmen werden von spezialisierten Zahnärzlichen Prophylaxe-Fachkräften durchgeführt und sind kostenpflichtig (Professionelle Zahnreinigung- PZR). Eine Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung findet normalerweise nicht statt.
Je nach Schweregrad und Stand der Mundhygiene findet diese einmal, im Höchstfall dreimal statt. Dann erfolgt die Erstbehandlung durch den Zahnarzt. Unter Anästhesie („Spritze“) werden die Wurzeloberflächen vom Mikrofilm bzw. von den harten Konkrementen befreit. Dies geschieht mit speziellen Instrumenten, die der Form der Wurzel der verschiedenen Zähne angepasst sind und die per Ultraschall und/oder von Hand bewegt werden. Die Behandlung erfolgt in mindestens zwei, manchmal auch vier Sitzungen.
Diese Behandlung sollte innerhalb von 7 Tagen erfolgen, damit die Bakterien nicht von noch infizierten Bereichen auf die soeben gereinigten Bereiche wieder übersiedeln. Je nach Schweregrad kann diese Behandlung geschlossen (ohne Schnitt) bzw. offen (mit Schnitt) stattfinden.

2. Weitere Möglichkeiten
Neben diesen o.g. Methoden gibt es weitere Verfahren, die aber nicht im Katalog der Gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind.
Dazu gehören operative Verfahren wie z.B. die Gesteuerte-Gewebe-Regeneration (GTR). Dabei werden unter Sicht (d.h. nach einem Schnitt) die Beläge entfernt, der verloren gegangene Knochen mit künstlichen Knochenpräparaten ersetzt und dieser dann mit speziellen Folien (sog. Membranen) abgedeckt. Dies kann mit speziellen Medikamenten (Emdogain) kombiniert werden, die für eine Regeneration des Knochens sorgen.
Spezielle Methoden der Keimbekämpfung wie das sog. Photodynamische Verfahren können eingesetzt werden. Man kann die Keime mikrobiologisch bestimmen und dann gezielt am Zahn mit speziellen Antibiotika- Gels bekämpfen. Einige Methoden verbessern mit Operationen den Zugang zu Stellen, die sonst nicht zu reinigen sind und ein Versteck für Keime bilden, z.B. die Verzweigungsstellen mehrwurzliger Zähne („Tunneltechniken“).
Aufgrund des sog. Zuzahlungsverbots können diese Methoden nicht mit der Standard-Kassenbehandlung kombiniert werden, der Patient muß diese Maßnahmen komplett alleine tragen.
Alle diesen aufwändigen und daher teuren Verfahren können nicht bei Rauchern angewandt werden, da alle Studien und Erfahrungen zeigen, dass die Behandlung bei dieser Patientengruppe völlig erfolglos ist!

Erfolge der Parodontosebehandlung

Parodontose kann nicht vollständig geheilt werden. Die Keime verschwinden nie vollständig.
Der Erfolg einer Behandlung ist an den Taschentiefen ablesbar- nach 3 Monaten sollten keine Taschen- tiefen über 4mm mehr vorhanden sein. Wichtig ist die Nachsorge, eine ständige Kontrolle der Mundhygiene und Unterstützung durch Entfernung von harten und weichen Belägen in der Professionellen Zahnreinigung ist die Bedingung für den dauerhaften Erfolg. Alle Maßnahmen werden scheitern, wenn der Patient nicht dauerhaft am Ball bleibt!
Die optischen Folgen der Parodontose (verlängerte Zähne, große Zahnzwischenräume) können normalerweise nicht durch die Behandlung wettgemacht werden, sondern nur evtl. durch spätere Zahnersatzmaßnahmen. Auch die Zahnlockerung wird nicht immer zurückgehen, auch durch die o.g. GTR-Maßnahmen wird man das alte Niveau des Knochens nie wieder erreichen.
Der Erfolg der Parodontosebehandlung besteht im langen Erhalt der eigenen Zähne und des Knochens sowie in der Ausschaltung der Entzündung, die ansonsten allgemeinmedizinische und lokale Komplikationen verursachen könnte. Die Oberfläche der Zähne im Knochen insgesamt entspricht der Fläche unseres Handtellers, niemand würde dauerhaft mit einer chronisch entzündeten Handfläche leben wollen!



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